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Eine leicht gespreizte Schere

Wie Unterfinanzierung und Wettbewerb den Hochschulen schaden

Bundesweit beobachten wir massive Einschnitte in die Hochschulfinanzierung aufgrund von fehlenden Steuereinnahmen und anderer politischer Priorisierung. Dazu kamen in den letzten Jahren die hohe Inflation, die gestiegenen Energiekosten und allgemeine Kostensteigerungen, welche die Haushalte der Hochschulen bundesweit stark belasten. Diese Entwicklungen treffen auf ein systematisch unterfinanziertes Hochschulsystem, das in einer Stellung zwischen Autonomie und schrittweise zunehmender autoritärer Lenkung von oben durch Politik und Hochschulleitungen geprägt ist. Dazu kommt eine gestiegene Abhängigkeit von Drittmitteln und der Fokus auf wettbewerbsorientierte Verfahren, wie die Exzellenzinitiative und die Konkurrenz um Studierende. Der selektive Erfolg im Wettbewerb basiert dabei nicht nur auf den Arbeiten der Professor*innen, sondern vor allem durch befristet Beschäftigte in Wissenschaft und Verwaltung sowie studentischen Hilfskräften. Diese leisten unter prekären Bedingungen aufgrund massenhafter Befristungen (siehe Andreas Keller in diesem Band), gestützt durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (siehe Amrei Bahr, Kristin Eichhorn und Sebastian Kubon in diesem Band), oft in Zwangsteilzeit und ohne Arbeitszeiterfassung1 unbezahlte Mehrarbeit. 

In unserem Beitrag wollen wir die strukturelle Unterfinanzierung der Hochschulen, die externe und interne Hochschulsteuerung und deren Auswirkungen auf Arbeits- und Studienbedingungen beleuchten. Aufgrund unseres Hintergrundes2 haben wir besonders Hessen im Blick, weiten aber die Perspektive auch auf andere Bundesländer. Dabei geben wir einen Ausblick, wie wir uns eine Hochschulfinanzierung vorstellen und wie eine finanzielle Stärkung der Hochschulen in demokratischer Selbstbestimmung aussehen könnte. 

Finanzierungskrise und bürokratischer Staatswettbewerb

Die Corona-Pandemie, die hohe Inflation und Energiepreissteigerungen im Zuge des Krieges in der Ukraine sowie – zwar nicht die Inflation komplett ausgleichend, aber gemessen an den Möglichkeiten und Erwartungen – dementsprechende Tarifsteigerungen haben die Hochschulhaushalte in den letzten fünf Jahren stark belastet. Zum einen aufgrund der erfolgreichen Verhandlungen und zunehmenden Streikbeteiligung der Gewerkschaften, zum anderen aber auch, um als attraktiver Arbeitgeber annähernd konkurrenzfähige Entgelte zu zahlen. Zur Wahrheit gehört dabei auch, dass sich die Tabellenentgeltwerte des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) auf dem Niveau der anderen Bundesländer im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bewegt und sich somit die Hoffnung einiger Teile der hessischen Landesregierung auf geringere Löhne durch den Austritt des Landes Hessen aus der Tarifgemeinschaft der Länder im Jahr 2004 nicht erfüllte. Im Gegenteil sind einzelne Vereinbarungen in Hessen sogar besser, hier gelang es den Gewerkschaften arbeitnehmerfreundlichere Ergebnisse zu erzielen – beispielsweise Kinderzuschläge oder das Landesticket für den öffentlichen Personennahverkehr. Aber nicht nur die Attraktivität für qualifizierte Fachkräfte, sondern die zunehmende Digitalisierung, IT-Sicherheit und weitere gesellschaftliche Herausforderungen wie Nachhaltigkeit und der CO2-neutrale Umbau der Landesverwaltungen fordern die Hochschulen und verlangen zusätzliche Investitionen. Hier hat Hessen deutlichen Nachholbedarf. Nach Berechnungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen liegt das Bundesland Hessen bei den Netto-Investitionen und dem Unterhalt pro Kopf der Studierenden nur im unteren Mittelfeld im Bundesländervergleich seit 2007.3 Auch bei laufenden Ausgaben pro Studierenden verorten internationale Vergleichsuntersuchungen Deutschland insgesamt am Ende eines unteren Mittelfeldes.4 Nach Schätzung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) beläuft sich der Investitionsbedarf zur Modernisierung in die Gebäudeinfrastruktur der deutschen Hochschulen auf mindestens 90 Milliarden Euro.5 Der Bund und die Länder wären gut beraten, einen relevanten Teil des im März 2025 beschlossenen Sondervermögens in die Gebäude, aber auch in die digitale Infrastruktur der Hochschulen zu investieren. Dieser hohe Investitionsstau resultiert aus dem jahrzehntelangen Verschleppen notwendiger Modernisierungen. 

Als alleiniger Erklärungsfaktor für die Unterfinanzierung reicht dies jedoch nicht aus. Zum Verständnis der strukturellen Defizite lohnt ein Blick auf die Entwicklung der Landesmittel und Drittmittelfinanzierung insgesamt. Nominal verdoppelten sich die Landesmittel von Ende der Neunzigerjahre bis 2022. Bei einer preisbereinigten Betrachtung (deflationiert) zeigt sich ein deutlich moderaterer Anstieg um immerhin 45 Prozent in 25 Jahren. Zu berücksichtigen ist jedoch die dritte Welle der Bildungsexpansion mit stark gestiegenen Studierendenzahlen. Auch wenn die Zahl der eingeschriebenen Studierenden in etlichen Bundesländern zuletzt leicht sank, stieg die Zahl der Studierenden im Zeitraum dieser 25 Jahre von circa 1,85 Millionen auf 3,5 Millionen. Wenn man die reale Entwicklung der Landesmittel seit 1997 bis 2022 pro Kopf der Studierenden betrachtet, ist das jährlich zur Verfügung stehende Geld pro Studierenden von circa 6.780 Euro auf 5.080 Euro gefallen.6 Damit liegen die Mittel deutlich unter den durchschnittlichen Jahreskosten für ein Bachelorstudium in Höhe von etwa 8.900 Euro.7 Die durchschnittlichen Studienplatzkosten beinhalten sowohl teure Studiengänge als auch Studiengänge an Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, welche günstiger als an Universitäten sind. Dennoch weist die Entwicklung der staatlichen Grundfinanzierung im Verhältnis zu den Kosten und der Studierendenzahlen in eine eindeutig negative Richtung.

Die aktuelle Entwicklung der Hochschulfinanzen steht vor dem Hintergrund rückläufiger Steuerschätzungen des Bundes unter keinen positiven Vorzeichen. Während in Bundesländern wie Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern oder Berlin Haushaltskürzungen anstehen, sind in einzelnen Bundesländern wie Niedersachsen oder Saarland Mittelzuwächse vorgesehen. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz behalten die vorgesehenen Ausgleiche von Kostensteigerungen der Hochschulen bei. In Hessen leisteten die Hochschulen über eventuelle Kürzungen hinaus einen erheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung des Landes mittels Abschmelzung von Baurücklagen.8 Hier erfolgte die politische Zusage mit einem »Letter of Intent«, nachdem die Hochschulen die Gelder zurückerhalten sollen. Ob sich die politisch Verantwortlichen daran halten, wird sich in Zukunft zeigen. Grundsätzlich ist in Frage zu stellen, ob Sparmaßnahmen an der Hochschulbildung sinnvoll sind, denn bei dieser rentieren sich die Investitionen deutlich. Hochschulen sind wichtige Akteure für die regionale Wirtschaft. Sie bilden nicht nur Fachkräfte, sondern vergeben auch unzählige Aufträge an ansässige Unternehmen, die Beschäftigten und Studierenden tätigen einen Großteil ihrer Konsumausgaben in der Region. Schätzungsweise fließen für jeden investierten Euro mindestens eineinhalb Euro an das Land zurück. Eine Studie aus 2022 zu den Universitäten in Nordrhein-Westfalen kommt sogar zu dem Ergebnis, dass für jeden Euro vier Euro zurückfließen.9 Der positive Effekt der Reinvestitionsquote tritt auch binnen eines überschaubaren Zeitraums ein und kann sich innerhalb einer Legislaturperiode positiv auswirken. Einsparungen konterkarieren nicht nur die Investitionsvorhaben des Bundes im Zuge des Sondervermögens, sondern verstärken prozyklisch negative volkswirtschaftliche Effekte. 

Neben den Landeszuschüssen stiegen auch die Drittmittel bundesweit nominell von 2,4 Milliarden Euro im Jahr 1997 auf 10,4 Milliarden Euro im Jahr 2022.10 Insbesondere seit Mitte der 2010er Jahre war ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen: Zwischen 2019 und 2022 stiegen die Drittmitteleinnahmen um etwa 19 Prozent. Entsprechend erhöhte sich die Drittmittelquote (Anteil der Drittmittel an den Einnahmen) auf 28 Prozent im Jahr 2022. Die Bedeutung von Drittmitteln hat zugenommen und zeigt die strukturelle Abhängigkeit der Hochschulen von diesen. Jedoch ist der Anteil staatlicher Finanzierung innerhalb der Drittmittel, insbesondere im Vergleich zu anderen europäischen Staaten, vergleichsweise hoch.11 Besonders deutlich wird dies beim Blick auf die Zusammensetzung der Drittmittel. Über 60 Prozent der Drittmittel stammen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (seit 2025 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt), Organisationen der Europäischen Union und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Hingegen ist der Anteil aus privatwirtschaftlichen Quellen seit einigen Jahren leicht rückläufig und beträgt 15 Prozent aller Drittmittel. Nachdem in den 2000er Jahren Nachrichten von ALDI-Hörsälen12 und der Ausverkauf staatlicher Hochschulen mittels weitergehender Privatisierung als Bedrohungsszenario durchaus möglich erschien, ist diese Entwicklung ins Stocken geraten. Der Anstieg von privatwirtschaftlichen Ausgaben bei Forschung und Entwicklung13 weist auf eine fortschreitende Privatisierung von Forschungsleistungen außerhalb der Hochschulen hin. Der Wettbewerb der Hochschulen und damit ihrer Beschäftigten geht also weniger mit einer allgemeinen unternehmerisch getriebenen Ökonomisierung einher, als dass dieser politisch gewollt und künstlich erzeugt wird. Die Einwerbung von Drittmitteln und damit die inhaltliche Ausrichtung eigener Forschungsvorhaben an einer wissenschaftspolitischen Marktgängigkeit ist längst zu einem obligatorischen Einstellungskriterium für Beschäftigte ab der Post-Doc-Phase und bei der Berufung auf eine Professur geworden. Insbesondere an Universitäten bei individuellen Leistungsvereinbarungen und »leistungsorientierten« Zulagen der W-Besoldung für Professor*innen spielt die Einwerbung von Drittmitteln eine nicht unbedeutende Rolle. Diese hohe Relevanz der staatlichen Drittmittelförderung gefährdet in ihrer impliziten Lenkungswirkung die Wissenschaftsfreiheit. Denn Wissenschaftler*innen orientieren sich nachvollziehbarer Weise an gegenwärtig förderungsfähigen Themen, die einer gewissen Wissenschaftsmode folgen, als an den Forschungsfragen, die sie selbst für vorrangig halten.14 Dies muss nicht, aber kann zu einer Verengung der Forschungsaktivitäten führen. Arbeitsverträge in Drittmittelprojekten sind fast ausschließlich befristet, haben eine Laufzeit von maximal der Projektlaufzeit – in der Regel drei Jahre – und erfordern eine Menge an Forscher*innen, die massiv dem Druck ausgesetzt sind, sich während des noch laufenden Projektes bereits um eine neue Anstellung zu bemühen oder sogar selbst für die Einwerbung der Gelder für ihre eigene Stelle zu sorgen. Es entsteht ein gewisses Paradoxon der Exzellenz: Im staatlichen Wettbewerb für hervorragende Forschung entstehen für Beschäftigte Drucksituationen, die wissenschaftlicher Innovation abträglich sind.

Den Drittmittel-Wettbewerb aufrecht zu erhalten ist zusätzlich mit kaum berechenbaren Kosten verbunden – schätzungsweise belaufen sie sich auf mehrere hundert Millionen Euro. Stundenlanges Erarbeiten von erfolglosen Förderanträgen und die bürokratische Bearbeitung und Verwaltung von Forschungsprojekten fordern die Frage heraus, ob ein solcher Prozess – fast ausschließlich mittels Steuergeldern finanziert – der Wissenschaft oder der gesellschaftlichen Entwicklung dient. Wer sich im Wettbewerb durchsetzt, hat nicht zwingend etwas mit der eigenen Forschungsleistung zu tun. Die Startvoraussetzungen sind sehr ungleich verteilt. Während sich in Westdeutschland deutlich mehr forschungsstarke Universitäten und Großkliniken sowie starke Industrie- und Transfercluster etablieren konnten, ist in Ostdeutschland – mit einigen wenigen Ausnahmen wie der TU Dresden oder der Charité Berlin – die hochschulische Infrastruktur deutlich geringer ausgeprägt. Dies spiegelt auch die regionale Verteilung der Drittmittel wider, über 50 Prozent aller Drittmittel fließen nach Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern.15 Über alle Fächer hinweg haben westdeutsche Bundesländer mit der Ausnahme in den Sozialwissenschaften (Berlin) die Nase vorn. Selbst wenn das Volumen der Drittmittel auf die Zahl der Studierenden umgerechnet wird, landet zwar Sachsen aufgrund der TU Dresden auf dem ersten Platz eingeworbener Drittmittel pro Studierenden, aber an der sonstigen Rangfolge zugunsten westdeutscher Bundesländer ändert dies wenig. Die Beibehaltung und Verstärkung des staatlich organisierten Wettbewerbs scheinen gewollt und ein Ende vorerst nicht absehbar. Das wird auch dadurch deutlich, dass die Exzellenzinitiative von 2005 bis 2017 von der Exzellenzstrategie abgelöst wurde. Diese ermöglichte neben Graduiertenschulen und Excellenzclustern ab 2017 auch Exzellenzuniversitäten zu beantragen und Forschungsverbünde zu etablieren.16 Die Strategie wird vom Bund und Land finanziert. Trotz Kürzungsplänen in Hessen und anderen Bundesländern wurde die Exzellenzstrategie aufrechterhalten und im Mai 2025 vergeben. 

Der Aufstieg autoritärer Steuerung 

Die strukturelle Unterfinanzierung der Hochschulen in einem staatlich erzeugten Forschungswettbewerb ist flankiert durch eine Veränderung der Hochschulsteuerung.17 Diese hat die Hochschulen nicht in Unternehmen verwandelt, sondern zu einer Mischung aus autoritärer Organisation, bürokratischem Apparat und unvollendeter semidemokratischer Autonomie geführt. Während in den 2000er Jahren wichtige demokratische Mitbestimmungsrechte, beispielsweise der Senate, beschnitten wurden und bis Mitte der 2010er Jahre ein verstärkter Trend zu mehr hochschulischer Autonomie vorliegt, ist seit gut zehn Jahren das Maß der Hochschulautonomie relativ unverändert. Fast alle Länderparlamente haben ihre Hochschulgesetze überarbeitet, um Detailsteuerung durch die Wissenschaftsministerien abzubauen und den Hochschulen mehr Gestaltungsspielräume einzuräumen. Diese sollten insbesondere der Profilbildung und der wettbewerbsorientierten Schwerpunktbildung dienen. In den letzten zehn Jahren hat sich der Entwicklungsstand der Hochschulautonomie verstetigt. Es haben sich in fast allen Bundesländern schriftliche Vereinbarungen zur externen Hochschulsteuerung zwischen Land und Hochschulleitungen etabliert. 

In Hochschulpakten ist die Hochschulfinanzierung über mehrere Jahre festgeschrieben und in Ziel- und Leistungsvereinbarungen als externe Steuerungserwartungen festgelegt. Die Pakte sind ein politisches Instrument, das eine dauerhafte Finanzierung verspricht. Allerdings bedeutet das nicht zwingend finanzielle Sicherheit, weil beispielsweise das Land Berlin die verhandelten Hochschulverträge 2024 aufgekündigt hat und aufgrund von angeblichen Sparzwängen im Jahr 2025 neuverhandelt.18 In Hessen werden die Sparzwänge in der Ausgestaltung des Hochschulpaktes 2026 bis 2031 gleich mit verhandelt und langfristig eingeplant. Das Budget für 2026 und 2027 soll sogar unter das Niveau von 2025 sinken. »Aufwüchse von im Mittel 2,12 Prozent pro Jahr gegenüber 2025 über die gesamte Paktlaufzeit, die ab 2028 nachlaufend vorgesehen sind, erreichen keinen Ausgleich«, so die Frankfurt University of Applied Science im Juni 2025.19 In Fällen wie Berlin oder Hessen wird deutlich, dass die Unterfinanzierung der Hochschulen fortgeschrieben und damit auch indirekt eine Steuerung vorgenommen wird, die langfristig zu weniger Studiengängen und Personal an den Hochschulen führen könnte. 

Die Kürzungsprozesse werden vor allem durch die Leitungsorgane der Hochschulen umgesetzt, während die demokratischen Mitbestimmungsorgane wie Senat oder Personalrat kaum in die Prozesse eingebunden werden. Das passt in das Bild der grundsätzlichen Entwicklung der Einschränkung der Mitbestimmungsrechte von Selbstverwaltungsorganen zugunsten von Leitungsorganen. Dazu gehört die Einführung von zum Teil extern besetzten Hochschulräten, deren Aufgabe sowohl die Kontrolle als auch die Abgleichung und Unterstützung der Hochschulen bei gesellschaftlichen Entwicklungen und Erwartungen ist. Die externe Kontrolle ist jedoch keineswegs demokratisch. Nach Beobachtungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen bewegen sich die Hochschulräte zwischen reinen »Abnickgremien« und nicht legitimierten, politisch motivierten Eingriffen in die Hochschulen, wie zum Beispiel bei Präsidentschaftswahlen. In seiner Entscheidung zur Medizinischen Hochschule Hannover von 2014 hat das Bundesverfassungsgericht sich deutlich für eine Perspektive ausgesprochen, die betont, dass eine hinreichende Mitwirkung des Senats an der Bestellung und Abberufung des Präsidiums gegeben sein muss. Dies setzt der Zentralisierung innerhalb der Hochschulen gewisse Grenzen.20 Dem setzen Studierendenvertretungen und Gewerkschaften seit etlichen Jahren eine deutlich weitergehende Vorstellung der demokratischen Hochschule entgegen, die alle Statusgruppen gleichermaßen an Entscheidungen beteiligen soll. 

Gerade im Angesicht deutlicher Kürzungen bedarf es einer stärkeren Einbeziehung demokratisch legitimierter Organe, wie den Personalräten oder Senaten – auch wenn letztere aufgrund der rechtlich garantierten professoralen Mehrheit nur als semidemokratisch bezeichnet werden können. Gleichzeitig muss sich die Frage gestellt werden, was mit den Kürzungen politisch bezweckt wird und wie die Hochschulen ihrer Grundaufgabe der Lehre und Forschung gerecht werden können.

Negative Auswirkungen auf Studien- und Arbeitsbedingungen

Das Zusammenwirken von autoritärer Steuerung, künstlicher Wettbewerbsorientierung und struktureller Unterfinanzierung – vor allem, wenn zukünftig weniger staatliche Mittel zur Verfügung stehen, hat direkte Auswirkungen auf zentrale Aufgaben und die Qualität von Lehre und Forschung. Forschung ist dabei eine zentrale Aufgabe, sollte aber gerade vor dem Hintergrund großer gesellschaftlicher Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel gleichrangig mit der Lehre betrachtet werden. Lehre hingegen ist nur in geringerem Maße drittmittelfähig – sie wird in leistungsorientierten Budgets eher als Kostenfaktor behandelt.21 Besondere Forschungsabhängigkeit und die Steuerungsweise der Hochschulen gepaart mit finanzieller Knappheit können sich als dysfunktional für das Studium beziehungsweise Ausbildung von Studierenden erweisen. Eine Auswirkung zeigt sich an der verschlechterten Betreuungsrelation zwischen 2007 und 2017.22 Insbesondere in den 2010er Jahren hat sich der Anteil atypischer, befristeter Beschäftigungsverhältnisse mit einer Benachteiligung von Frauen ausgeweitet und auf einem im Vergleich zu vielen anderen Branchen hohen Niveau etabliert.23 Erst seit Gewerkschaften und Studierendenvertretungen auf dieses Problem aufmerksam machen, steuert die Politik dagegen, so dass sich die Betreuungsrelation, unter anderem mit dem Zukunftspakt Studium und Lehre durch den Bund, in den letzten Jahren wieder leicht verbesserte. Die finanzielle Steuerung ist ein Machtinstrument, welches auch zur Steuerung innerhalb der Hochschulen genutzt wird. Weniger staatliche Finanzierung bedeutet zwangsläufig interne Umstrukturierungsmaßnahmen, die langfristig Strukturen verändern und damit auch Lehre und Forschung beeinflussen. Für das Studium bedeutet dies, dass die Wirtschaftlichkeit von Studiengängen in Frage gestellt wird. Es werden weniger Studierende für einen Studiengang zugelassen und manche Studiengänge gar eingestellt. Besonders betroffen sind dabei strukturschwache Fächer wie kleinere Sprachstudiengänge, Studiengänge, die sich noch in der Etablierungsphase befinden oder Fächer mit hohem Betreuungsaufwand und praxisnahen Elementen wie Teilbereiche der Ingenieurwissenschaften.24 Das führt zu Ungleichheiten der Studienbedingungen und die Verlässlichkeit, einen Studiengang am gewählten Standort zu Ende zu studieren, nimmt ab. Darüber hinaus entsteht ein selektiver Abbau von Unterstützungsinstrumenten. Dazu gehört zusätzliche Unterstützung rund um die Lehre wie Tutorien, in denen studentische Hilfskräfte arbeiten, aber auch Räume wie Lernzentren oder Bibliotheken, die gegebenenfalls ihre Öffnungszeiten einschränken müssen oder teilweise geschlossen werden. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten für Dienstreisen von wissenschaftlichen Beschäftigten eingeschränkt, wenn keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Andere Unterstützungsinstrumente wie Schlüsselkompetenzen oder Weiterbildungen für die berufliche Entwicklung könnten unter Umständen eingeschränkt stattfinden. Darüber könnte sogar auch die Gleichstellungsarbeit betroffen sein. Die Entwicklungen gefährden finanzierte Gleichstellungsmaßnahmen wie Mentoring-Programme oder familienfreundliche Infrastruktur.25

Die wettbewerbsförmige Vergabe staatlicher Mittel hat längst ein für die Beschäftigten und das Hochschulsystem insgesamt schädliches Hamsterrad erzeugt.26 Die arbeits- und zeitintensive Akquise und damit zusammenhänge Antragspflicht untergräbt nicht nur wissenschaftliche Autonomie, sondern führt auch zu einer Abwertung langfristiger Forschungs- und Lehrverpflichtungen. Im Laufe eingeworbener Projekte müssen die Mitarbeitenden sich auf das Folgeprojekt oder sich auf die erfolgreiche Bewerbung einer weiteren befristeten Stelle konzentrieren, alles gepaart mit einem Drittmittelbeantragungsmarathon. Bei einer durchschnittlichen Bewilligungsquote von 33 bis 50 Prozent je nach Förderlinie lässt sich nur erahnen, wie ineffektiv das System ist. Eine genaue Bearbeitungsdauer zu beziffern und daraus den Umfang an Arbeitsstunden zu schätzen, die »erfolglos« investiert werden, ist nahezu unmöglich, insbesondere da es keine Arbeitszeiterfassung gibt. Aber eine Antragsstellung kann mehrere Monate dauern, in denen wöchentlich mehrere Stunden in Antragsbearbeitung und Besprechung mit möglichen Projektbeteiligten investiert werden. Es lässt sich vermuten, dass das System andauernder Massenantragsstellung überhaupt nur durch unzählige unbezahlte Überstunden funktioniert. 

Kürzungen an den Hochschulen bedeutet den von Abbau befristeter Stellen. Im Falle einer Wegbewerbung oder dem Ende des Arbeitsvertrages wird die Stelle schlicht »gesperrt« und vorerst nicht wiederbesetzt. Nicht unüblich sind Stellensperren von sechs Monaten. Gleiches gilt für die Besetzung von Professuren, deren Wegfall im Falle der Pension droht, oder zumindest eine deutlich verzögerte Berufung. Gleichzeitig sprudelt Geld für erfolgreiche Exzellenzanträge, die von den Ländern mitfinanziert werden und nun mit finanziellen Ressourcen ausgestattet sind, während Grundlagen in Forschung und Lehre aufgrund der Kürzungen reduziert werden müssen. Das bedeutet, dass befristet Beschäftigte in der Wissenschaft auf Landessstellen wegfallen und gleichzeitig befristet Beschäftigte in der Wissenschaft auf Drittmittelstellen wiedereingestellt werden. In der Praxis sind dies unterschiedliche Personen, und alle Verlängerungstatbestände nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz wie Mutterschutz und Elternzeit stehen den Beschäftigten nicht mehr zur Verfügung. Das gefährdet langfristig die Attraktivität des Systems. Die Annahme, dass erfolgreiche Gelder der Exzellenzinitiative der gesamten Hochschulen nützen, ist wahrscheinlich nicht haltbar. Weder der Reputationsgewinn durch den Status einer »Eliteuniversität« führt zu langfristig mehr Einschreibungen von Studierenden noch initiiert die Forschungsförderung bestimmter Teilfachgebiete universitätsweite, förderliche Veränderungsprozesse.27 Auf soziale und geschlechtsspezifische Ungleichheiten hat die Exzellenzförderung geringe Auswirkungen, vielmehr scheinen sich diese zu verfestigen.28 Wahrscheinlicher ist, dass nicht geförderte Fächer derselben Hochschule eher benachteiligt werden.29

Die Lücke an Mitarbeitenden in der Lehre wird mit Lehrbeauftragten gefüllt, die als Selbstständige nicht nur einen absoluten Bruchteil von regulär Beschäftigten verdienen und nicht in das Sozialsystem einzahlen, sondern über keine institutionelle Einbindung in die Hochschule verfügen. Lehrbeauftragte sollen nach den meisten Hochschulgesetzen ein zusätzliches Angebot und nicht grundlegende Seminare anbieten, haben sich aber zu einer unverzichtbaren Personalkategorie zur Aufrechterhaltung des Studienangebots entwickelt. Ihre Zahl stieg im letzten Jahrzehnt deutlich.30 Gleichzeitig verdichtet sich die Arbeitsbelastung für die übrigen Beschäftigten. Dies geht mit einer sich ohnehin verändernden Arbeitswelt und Arbeitsverdichtung – Digitalisierung, Work-Life-Balance und vielem mehr – einher.31 Nur weil Stellen gestrichen werden oder zwischenzeitlich unbesetzt bleiben, heißt das nicht, dass die Arbeit nicht weiter anfällt. Damit steigt die Arbeitsbelastung aller anderen Beschäftigten und führt dazu, dass sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Diese Instrumente haben die Hochschulen immer wieder genutzt, auch um einzelne Fachbereiche oder Fakultäten zu konsolidieren, wie beispielsweise durch die Haushaltssperre am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften an der Universität Marburg in 2021.32

Diverse Veröffentlichungen kommen zu dem Schluss, dass die Mitbestimmung der Mitarbeitenden – auch und gerade bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten – einen wichtigen Beitrag zum Erfolg und zur Zufriedenheit der Beschäftigten leisten kann.33 Ein gelungenes, wenn auch bisher noch örtlich beschränktes Beispiel erfolgreichen Protests gegen die von Sparzwang und Wettbewerb getriebene Prekarisierung der wissenschaftlichen Beschäftigten ist der Betreuungsstreik an der Universität Göttingen. Von Februar bis Mitte Juli betreuten die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des Instituts für Soziologie aus Protest gegen Arbeitsbelastung und Dauerbefristung keine Abschlussarbeiten mehr. Mit dem Beschluss für vier weiteren unbefristeten Stellen ging diese Auseinandersetzung für die dortigen Aktiven von Uni Göttingen unbefristet und die Beschäftigten positiv zu Ende.34 Langfristig braucht es eine Abkehr der Wettbewerbslogik und eine verlässliche Grundfinanzierung mit mehr demokratischer Mitbestimmung aller Hochschulangehörigen.35 Das bedeutet auch, dass sich das Wissenschaftssystem in seiner Struktur verändern muss, um Lehre und Forschung gleichberechtigter und auf Augenhöhe wieder verzahnt zu praktizieren. 

Demokratie in Autonomie ausbauen: Hochschulfinanzierung anders gestalten 

Wir zeigen mit unserem Beitrag: Das Hochschulsystem leidet unter einer strukturellen Unterfinanzierung, die durch einen politisch organisierten und zunehmend schädlichen Wettbewerb weiter verschärft wird. Diese strukturellen Defizite haben weitreichende, negative Folgen für Studien- und Arbeitsbedingungen, was sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen in Lehre, Forschung und Verwaltung, einer Verschlechterung der Betreuungsrelation und der Aushöhlung von Mitbestimmungsrechten zeigt. Dies geschieht zu Gunsten einer Mischung aus autoritärer Organisation, bürokratischem Apparat und unvollendeter, semidemokratischer Autonomie. Ob man nun eine Mittel-Zweck-Relation bemühen will (Standortlogik) oder nicht, die Verhältnisse an deutschen Hochschulen haben sich in der Tendenz verschlechtert – und werden es durch die Kürzungen weiterhin. Es ist an der Zeit, dass die Hochschulen mehr Demokratie wagen und auch die Gesetzgeber dies ermöglichen. Entscheidungsbefugnisse müssen von den Leitungsebenen zurück an die Kollektivorgane verlagert werden. Autonomie bedeutet auch Verantwortung. Diese muss demokratisch rückgebunden sein. Es kann nicht sein, dass bisher die Personalräte nicht für alle Beschäftigten zuständig sind und dass studentische Beschäftigte nicht Teil des kollektiven Tarifvertrags im öffentlichen Dienst, der Länder und Hessen sind. Diese brauchen konkrete Möglichkeiten der Mitbestimmung. Die Mitbestimmungstatbestände der Personalräte sowie der Umfang ihrer Freistellung sind zu stärken, mindestens eine Anhebung auf das Niveau des Betriebsverfassungsgesetztes wäre sinnvoll. Ein Schritt für mehr Demokratie ist der Ausbau der Mitbestimmung und sich auch der Frage zu stellen, ob dafür grundsätzlicher Hierarchieabbau notwendig ist. Braucht es in allen Entscheidungsfragen zur Wahrung von Wissenschaftsfreiheit eine professorale Mehrheit oder lassen sich Wege finden, bei denen Studierende, Beschäftigte und Leitungsfunktionen gleichberechtigt an in einer demokratischen Hochschule mitbestimmen? Mitbestimmungsrechte zu stärken bedeutet auch eine ernsthafte Beteiligung der Studierenden und mehr Transparenz in Entscheidungsprozessen in den Gremien, aber auch durch die Leitungsorgane. Für die Umsetzung braucht es Veränderungen der Landeshochschulgesetze, die mehr Mitbestimmungsrechte gesetzlich festlegen müssen. 

Die Aufwertung der Kollektivorgane braucht eine verlässliche Grundfinanzierung oberhalb von Inflation und Kostensteigerungen, damit Entscheidungen möglichst nicht auf Basis von wirtschaftlichem Druck gefällt werden. Gerade werden die Hochschulen durch Drittmittelabhängigkeit, Projektlogik und Zielvereinbarungen mehr fremdgesteuert, als dass sie selbst proaktiv gestalten können. Grundsätzlich brauchen die Hochschulen deutlich mehr Grundfinanzierung und viel weniger Drittmittelfinanzierung, damit langfristig und verlässlich für alle Beteiligten geplant werden kann. Das spielt gerade jetzt in Zeiten von Veränderungen der Sichtweisen auf Krieg, Frieden und Sicherheit eine zentrale Rolle, wenn nur noch Gelder für diese Bereiche im Wettbewerb vergeben werden. Das hat zur Folge, dass auch die Freiheit von Lehre und Forschung dadurch tangiert wird, weil es nicht mehr möglich ist auf Basis von Grundfinanzierung andere relevante Aspekte zu beforschen. Innerhalb ihrer Autonomie müssen die Hochschulen den Mangel verwalten und sind abhängig von der finanziellen Priorisierung des Bundes und der Länder und deren finanziellen Rahmen. Es fehlt zwar noch an wissenschaftlichen Auswertungen über die genaue Wirksamkeit, aber der Wissenschaftsrat hat die Gründung landeseigener Baugesellschaften vorgeschlagen, um den Investitionstau in diesem Bereich anzugehen. Österreich geht diesen Weg bereits, in mehreren Bundesländern ist dies in Planung oder wird Teil einer Debatte um die Zukunftsfähigkeit der Gebäudeinfrastruktur.36 Durch mehr Mitbestimmung wäre es möglich, viel mehr kollektive Entscheidungen über die Verwendung von der Mittel herbeizuführen anstatt durch die Leitungsorgane alleine.37 Der Staat wäre in der Lage – wenn er die Priorität auf unerlässliche Themen wie Bildung, Klima- und Energiewende, Fachkräftemangel setzt – die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Im Endeffekt ist die Grundfinanzierung von Hochschulen eine Verteilungsfrage, die beispielsweise durch eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer gelöst werden kann. Dabei geht es um nicht mehr oder weniger als um die Demokratisierung der Hochschulen als auch die Ausweitung demokratischer Teilhabe und Mitbestimmung in der gesamten Gesellschaft.