Hochschulpakt und die Überarbeitung der Rahmenordnung gehen Hand in Hand
Was es bedeutet für bessere Studienbedingungen zu kämpfen - Ein Blick auf die Arbeit von Studieren ohne Stoppuhr
Im letzten Sommer wurde der neue Hochschulpakt verabschiedet, der eine gehörige Anzahl an Kürzungen mit sich brachte. Schon jetzt machen sich diese sehr konkret bemerkbar. Beispielsweise werden in den Bildungswissenschaften noch weniger Seminarplätze als zuvor angeboten, was direkt auf der Anmeldungsseite mit fehlender Finanzierung begründet wird. Diese Unterfinanzierung der Hochschulen ist dabei kein neues Thema, sondern schon seit Jahren und über Bundesländergrenzen hinweg präsent.
Gesamtgesellschaftlich sehen wir uns mit einem verschärften Sozialabbau konfrontiert, der auch nicht vor den Toren der Unis und Hochschulen haltmacht und gravierende Folgen mit sich bringt. Wenn Finanzmittel der Grundfinanzierung für Forschung und Lehre zurückgezogen werden, obwohl sich die Anzahl an Studierenden in den letzten Jahren vergrößert hat, kann kaum von einer bedarfsgerechten Entwicklung gesprochen werden. Hinzu kommt, dass solche Kürzungen eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Forschung darstellen. Denn der geringer werdende Anteil der Grundfinanzierung an der Gesamtfinanzierung von Forschungsprojekten sorgt dafür, dass Forschungsprojekte und Institute auf Drittmittel angewiesen sind, wenn sie im gleichen Ausmaß wie aktuell weiter arbeiten wollen oder sollen. Drittmittel führen jedoch dazu, dass die Forschung von den Geldgebern auf direktem oder indirektem Weg beeinflusst werden kann. Als Reaktion auf die zunehmende Knappheit der Finanzmittel, versucht sich die Goethe Universität zusammen mit den Universitäten in Mainz und Darmstadt über die sog. Exzellenzstrategie als »Rhein-Main-Universität” (RMU) eine vorteilhafte Position in der Konkurrenz um die Anwerbung von Drittmitteln zu verschaffen, was mit der Anbiederung an Unternehmensinteressen einhergeht. In der ersten Woche des neuen Semesters soll eine Begehung des Campus Westend zur Eruierung des genauen Vorgehens in der »Exzellenzstrategie« der RMU stattfinden.
Die Kürzungen zeigen also erneut, dass die Unis nicht losgelöst von der Gesellschaft existieren und spätestens seit der Bologna-Reform in die Verwertungslogik einzementiert sind. Auch die neue Rahmenordnung ist in diese Entwicklung einzuordnen, obwohl offizielle Stellen der Universität den Zusammenhang mit den Kürzungen zu dementieren versuchen. Im Erstentwurf der neuen Rahmenordnung war beispielsweise eine Maximalstudienzeit enthalten, welche die Studiendauer auf das 1,5 bis 2-fache der Regelstudienzeit begrenzen sollte. Was erstmal nur als willkürliche Disziplinierungsmaßnahme erscheint, wird – wenn man sich den Finanzierungsschlüssel, nach welchem Geld für Studienabschlüsse ausgezahlt werden, genauer anschaut – eindeutig zu einer mit den Kürzungen einhergehenden Maßnahme. Denn das Land Hessen schüttet Mittel an die Universitäten aus, wenn Studienabschlüsse innerhalb der Regelstudienzeit plus zwei Semester erreicht werden. Diese leistungsabhängigen Mittel machen einen niedrigen zweistelligen Prozentanteil der Gesamtfinanzierung aus. Durch sie entsteht für die Universität ein finanzieller Anreiz, Studienverläufe entsprechend zu steuern. Und genau hier sehen wir die Verbindung zur neuen Rahmenordnung. Sie greift diese finanziellen Anreize auf und übersetzt sie in konkrete Verschärfungen der Studienbedingungen. Dementsprechend geht der Kampf gegen die Kürzungen, welcher in einer hessenweiten Kundgebung in Wiesbaden, die von den Gewerkschaften und verschiedenen studentischen Gruppen getragen wurde und im Herbst 2025 mit den NOCUTS Aktionswoche fortgeführt wurde, auch mit den Bestrebungen für eine selbstbestimmte Rahmenordnung einher. Hierbei ist vor allem die Aktivität um die Vollversammlung herum und der durch die Anwesenheit von über 600 Studierenden entstandene Druck hervorzuheben. Dieser hat letztendlich dazu geführt, dass sich das Präsidium von der Einführung einer Maximalstudienzeit pressewirksam distanzieren musste. Doch damit ist das Bestreben von Studieren ohne Stoppuhr – der Kampagne, die maßgeblich für eine selbstbestimmte Rahmenordnung kämpft – noch nicht abgeschlossen.
Deshalb möchten wir im Anschluss einen kleinen Einblick in die studentische Rahmenordnung geben, die wir erarbeiten. Hierbei wollen wir exemplarisch zeigen, welche Änderungen wir weswegen und an welcher Stelle einbringen wollen.
Im Paragraph 8 (vormals 9) sehen wir einen besonderen Bedarf für die Verankerung der Zivilklausel, damit die Anwendung dieser von Student*innen erkämpften Errungenschaft noch konsequenter in den Studiengängen eingehalten werden muss. Der Handlungsbedarf wird besonders angesichts der sich zuspitzenden Lage in den letzten Jahren deutlich. Immer wieder mussten wir in Uniseminaren – wie z.B. dem Seminar »Sociology of Work: Military Careers in Context« im Sommersemester 2024 – den Bruch der Zivilklausel beobachten. In Zeiten einer stattfindenden Militarisierung, die sich etwa durch 5% Ziel der NATO beobachten lässt, ist es besonders wichtig solche Brüche zu benennen und die Bedeutung ziviler Forschung in den Vordergrund zu rücken.
Ebenfalls kommt in diesem Paragraphen die Differenzierung von Masterstudiengängen in »eher anwendungsorientiert” oder »eher forschungsorientiert« zur Geltung. Wir kritisieren diese Unterscheidung, weil diese Formulierung dazu einlädt Inhalte zu verkürzen und den wissenschaftlichen Gehalt des Studiums weiter zu verwischen. Dies ordnen wir in die Entwicklung ein, in der das Studium vordergründig der Ausbildung von Arbeitskräften dient und Wissenschaft und Forschung diesem Ziel untergeordnet werden. Diese Tendenz ist vor allem seit der Bologna-Reform verstärkt zu beobachten und Ausdruck dafür, dass Unternehmen die Ausbildungskosten verstärkt auf den Staat abwälzen.
Weiteren Überarbeitungsbedarf sehen wir im Paragraph 11, welcher festlegt welches Sprachniveau in Studiengängen gefordert wird. Dieser Abschnitt hat im Erstentwurf für viel Kritik gesorgt, da verpflichtende Deutschkenntnisse für englischsprachige Masterstudiengänge verlangt wurden. Diese Forderung wird häufig mit der besseren Integration internationaler Studierender in den deutschen Arbeitsmarkt begründet. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die häufige Adressierung von internationalen Studierenden als zukünftige Fachkräfte vor allem der Stärkung des nationalen Wirtschaftsstandorts dienen soll und nicht den Studierenden selbst. Wir halten es für problematisch, wenn Studienordnungen primär unter Standort- und Verwertungsinteressen gestaltet werden. Unsere Antwort darauf ist es deshalb auch nicht, eine Empfehlung zur »besseren« Verwaltung der bestehenden Umstände abzugeben. Wir brauchen eine Rahmenordnung, die fremdsprachige Studierende nicht nur als Spielbälle für wirtschaftliche Zwecke betrachtet. sondern die tatsächlichen Bedürfnisse der Studierenden widerspiegelt. Dem Bedürfnis Inhalte besser zu verstehen, würde beispielsweise die Regelung über ein Maximalsprachniveau anstelle eines Mindestniveaus deutlich mehr entsprechen.
Im gesamten Prozess zeigt sich die weitreichende Bedeutung der Revision des hessischen Hochschulgesetzes von 2003. Damals wurden die Befugnisse der studentischen Selbstverwaltung eingeschränkt und Entscheidungsbefugnisse stärker beim Präsidium und beim Stiftungskuratorium konzentriert. An der Goethe-Universität können Unternehmen durch eine Einmalzahlung von 500.000 Euro für fünf Jahre Teil dieses Gremiums werden. Die Zentralisierung von grundsätzlichen Befugnissen in solchen von den Studierenden und deren Interessen losgelösten Gremien, sorgt letztendlich für die Entwicklung, die wir in den letzten Jahren beobachten können. In Kombination mit dem immer geringer werdenden Anteil an Studierenden, die sich politisch betätigen, weil ihnen die Zeit im durch finanzielle Engpässe knappen Alltag fehlt, führt das zur heutigen Situation, in der Studierende die für sie katastrophalen Veränderungen fast kaum noch wahrnehmen. Doch noch gibt es Spielräume, die es zu nutzen gilt. Denn auch wenn die professorale Mehrheit in den Gremien ein Votum bei den die Rahmenordnung betreffenden Senatssitzungen unwahrscheinlicher macht, so sind wir auf dem Campus selbst die Mehrheit. Wir als die größte Statusgruppe mit Interessen, die sich in vielen Punkten auch mit denen des Mittelbaus und der Angestellten überschneiden, können und müssen daher auch unsere politische Wirkmacht außerhalb dieser Gremien entfalten und uns am politischen Prozess – z.B. durch Kundgebungen und Aktionen, die unsere Studienbedingungen betreffen – beteiligen.